FÖRDERUNG FÜR EXISTENZGRÜNDER |

Mit dem Gründercoaching Deutschland gibt es ein hervorragendes Förderungsprogramm für junge Unternehmen. Die Details sind hier einmal veranschaulicht. thoennessenpartner ist für diese Beratungsförderung durch die KFW Bank zugelassen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist.
ANSPRUCHSBERECHTIGT
Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit des Existenzgründers (Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbean- oder -ummeldung, Handelsregistereintrag etc.) muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die zu beratenden Existenzgründer müssen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Unternehmensstandort und der Antragsberechtigung.
NACHGRÜNDUNGSBERATUNG
Die Beratung muss nach der Gründung (Gewerbeanmeldung) erfolgen.
BERATUNGSHÖHE
Existenzgründer erhalten grundsätzlich im Geltungsbereich der neuen Bundesländer einen Zuschuss i. H. v. 75 %, im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss i. H. v. 50 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000,- Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800,- Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000,- Euro nicht überschreiten.
ANTRAGSTELLUNG
Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsfördereinrichtung oder weiteren Institutionen, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind. Zu finden unter http://www.kfw-mittelstandsbank.de.
GRÜNDUNG AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT
Aus der Arbeitslosigkeit liegt die Förderung bei 90 Prozent und das bei einer maximalen Förderungshöhe von 4.000 Euro.
BEISPIEL
Die Beratung erfolgt über 5 Tage mit einem Tagessatz von 800 Euro netto. Die Rechnungshöhe beträgt somit 4.000 Euro netto. Als Zuschuss zu dieser Beratung erhalten Sie bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit 90 Prozent, somit 3.600 Euro.
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