Gründungszuschuss - Förderung für Gründer
Der Gründungszuschuss unterstützt Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit
Gerade bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist eine Förderung sehr wichtig. Die Arbeitsagentur hat dafür den Gründungszuschuss entwickelt der Existenzgründer in der Anfangsphase unterstützt.
Der Gruendungszuschuss ersetzt frühere Programme wie das Überbrückungsgeld oder die Ich AG und schafft vor allem in den ersten Monaten eine Absicherung.
Förderung Gründungszuschuss:
1. Förderhöhe Phase 1 = 9 Monate ALG I plus 300 Euro monatlich
2. Förderhöhe Phase 2 = Weitere 6 Monate 300 Euro monatlich
Fördervoraussetzung Gründungszuschuss:
1. Anspruch auf ALG I
2. Mindestens 90 Tage Restanspruch
3. Gründen einer Vollexistenz
Unterlagen:
Für die Gründung müssen Unterlagen bei der Arbeitsagentur eingereicht werden.
1. Gründungskonzept inkl. Lebenslauf und Zeugnisse
2. Finanzkalkulation
3. Antrag
4. Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Gründungszuschusses. Rufen Sie uns kostenfrei an.
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