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SERVICE - NEWS - 16.02.2009

ARGE fördert Existenzgründung

Wer Hartz IV empfängt und sich selbständig machen möchte, kann seit 01.01.2009 über die ARGE einen Existenzgründerzuschuss von bis zu 5000 € erhalten. Wer SGB-Leistungen oder noch Einstiegsgeld bezieht, kann dies beantragen. Die ARGE wird nicht auf ihre Kunden hier zugehen sondern wer interessiert ist, muss gezielt seinen Sachbearbeiter hinsichtlich dieser Möglichkeit ansprechen auch werden diese Leistungen nur nach ermessen der Arge zugesprochen. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (1) Leistungen zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. (2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5 000 Euro nicht übersteigen.

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