SERVICE - NEWS - 22.08.2008
Infoabend zum Thema Marketing
Für Gründungen aus der Sozialhilfe gibt es eine Förderungsmöglichkeit. Diese kann im Rahmen eines Zuschusses geschehen, um eine Eingliederung in die Berufswelt zu fördern.
Wer? - ALG II Empfänger
Wie viel? - 351 € Basis - 50 % Zuschuss durch Einstiegsgeld - 10% für jedes Familienmitglied ( ca. 35 €)
Wie lange? - max. 24 Monate ( jedoch nach 12 Monaten Kürzung des Zuschusses)
Unterlagen - Antragsformular der ARGE - Gründungskonzept - Fachkundige Stellungnahme - Nachweis über die Anmeldung der Selbständigkeit
Beispielberechnung: Einzelperson Basissatz : 351 € Zuschlag : 175 € Förderung : 526 €
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